Brandschutztüren & Rauchschutztüren

Brandschutztüren & Rauchschutztüren

Grundsätzlich kann man Brand- und Rauchschutztüren unterscheiden.


Die Bestimmungen der Brandschutztüren gelten in allen Bundesländern. Hier werden die Türen als (Feuerschutzabschlüsse), definiert. Diese werden in Feuerwiderstandklassen unterteilt; je nach ihrer Fähigkeit, den Durchtritt des Feuers in Minuten beschrieben zu blockieren.



Kennzeichnung 


Es gibt mit T30, T90 gekennzeichnete Türen.  Das „T“ vor der Zahl bezeichnet bewegliche Feuerschutzabschlüsse wie Türen und Tore. Die sich dem Buchstaben anschließende Zahl gibt Auskunft über den Feuerwiderstand.

Hierbei sind die Minuten angegeben, während derer die Tür seine wesentlichen Eigenschaften behalten muss (feuerhemmend oder auch -beständig). 

Zudem gibt es mit F30 und F90 gekennzeichnete Türen mit Festverglasung.